Abgeschlossene Anhörungsverfahren
Anhörungsverfahren zu den Hochwasserrisikomanagementplänen 2021 bis 2027
- Anhörung zu den Entwürfen der Hochwasserrisikomanagementpläne
Die Entwürfe der HWRM-Pläne für die FGE Ems lagen in Deutschland vom 22. März 2021 bis 22. Juni 2021 und in den Niederlanden vom 22. März 2021 bis 22. September 2021 zur Anhörung aus. In dieser Zeit konnte die breite Öffentlichkeit zu den Entwürfen Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und nach fachlicher Prüfung bei der Überarbeitung der HWRM-Pläne berücksichtigt.
Die Antworten auf die Stellungnahmen zum HWRM-Plan für den deutschen Teil der FGE Ems wurden in einer Synopse zusammengefasst und unter folgendem Link veröffentlicht: - Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan für den deutschen Teil der FGE Ems
Bei der Aufstellung der HWRM-Pläne ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Ziel der SUP ist es, die Umweltauswirkungen eines Programms frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in einem Umweltbericht dargestellt.
Auch der nationale HWRM-Plan für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems wurde einer SUP unterzogen. Der entsprechende Umweltbericht lag zeitgleich mit dem Entwurf des HWRM-Plans vom 22. März 2021 bis zum 22. Juni 2021 zur Anhörung aus. Die Antworten auf die Stellungnahmen zum Umweltbericht für den HWRM-Plan für den deutschen Teil der FGE Ems wurden in einer Synopse zusammengefasst und veröffentlicht.
Nach der Anhörungsphase wurde der Umweltbericht fortgeschrieben und eine Umwelterklärung erstellt. Die Umwelterklärung bildet den Abschluss des Verfahrens zur SUP. Darin wird dargelegt, ob und in welchem Umfang die SUP Einfluss auf die Inhalte des aktualisierten Maßnahmenprogramms genommen hat.- Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan 2021-2027 für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems gemäß § 75 WHG - Umweltbericht (10 MB)
- Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan 2021-2027 für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems gemäß § 75 WHG – Zusammenfassende Umwelterklärung (0.3 MB)
- Synopse der Stellungnahmen zum HWRM-Plan 2021 - 2027 für den deutschen Teil der FGE Ems und zum dazugehörigen Umweltbericht (1,6 MB)
Anhörungsverfahren zu den Hochwasserrisikomanagementplänen 2015 bis 2021
- Anhörung zu den Entwürfen der Hochwasserrisikomanagementpläne
Die Entwürfe der HWRM-Pläne für die FGE Ems lagen in Deutschland vom 27. April 2015 bis 27. Juni 2015 und in den Niederlanden vom 23. Dezember 2014 bis zum 22. Juni 2015 zur Anhörung aus. In dieser Zeit konnte die breite Öffentlichkeit zu den Entwürfen Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und nach fachlicher Prüfung bei der Überarbeitung der HWRM-Pläne berücksichtigt.
- Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan für den deutschen Teil der FGE Ems
Bei der Aufstellung der HWRM-Pläne ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Ziel der SUP ist es, die Umweltauswirkungen eines Programms frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in einem Umweltbericht dargestellt.
Auch der nationale HWRM-Plan für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems wurde einer SUP unterzogen. Der entsprechende Umweltbericht lag zeitgleich mit dem Entwurf des HWRM-Plans vom 22. Dezember 2014 bis zum 22. Juni 2015 zur Anhörung aus. Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.
Nach der Anhörungsphase wurde der Umweltbericht fortgeschrieben und eine Umwelterklärung erstellt. Die Umwelterklärung bildet den Abschluss des Verfahrens zur SUP. Darin wird dargelegt, ob und in welchem Umfang die SUP Einfluss auf die Inhalte des aktualisierten Maßnahmenprogramms genommen hat.