Berichte
Ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der HWRM-RL sind die umfangreichen Berichtspflichten der Mitgliedstaaten bzw. Flussgebietseinheiten.
Folgende Berichte wurden für die FGE Ems im Rahmen der Umsetzung der HWRM-RL an die europäische Kommission übermittelt.
- 2021 - Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne
Im zweiten Zyklus der HWRM-RL waren gemäß Artikel 14 Abs. 3 HWRM-RL bis zum 22.12.2021 die Hochwasserrisikomanagementpläne zu aktualisieren.
Nationale Hochwasserrisikomanagementpläne
Die aktualisierten nationalen HWRM-Pläne 2021 - 2027 für die Flussgebietseinheit Ems sind unter den folgenden Links verfügbar:
Deutschland
- Hochwasserrisikomanagementplan 2021 - 2027 für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems gemäß § 75 WHG (15 MB)
- Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan 2021 - 2027 für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems gemäß § 75 WHG - Umweltbericht (10 MB)
- Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan 2021 - 2027 für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems gemäß § 75 WHG - Zusammenfassende Umwelterklärung (0,3 MB)
Niederlande
Internationale Koordinierung in der Flussgebietseinheit Ems
Das internationale Begleitdokument zu den nationalen Hochwasserrisikomanagement-Plänen „Internationale Koordinierung der Umsetzung der HWRM-RL in der Flussgebietseinheit Ems“ wurde ebenfalls für den zweiten Zyklus der HWRM-RL 2021 – 2027 aktualisiert und ist unter folgendem Link verfügbar:
- 2019 – Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
Im zweiten Zyklus der HWRM-RL waren bis Ende 2019 die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten auf Grundlage aktueller Erkenntnisse zu überprüfen und zu aktualisieren.
Im Rahmen des gemäß Artikel 6 Absatz 2 HWRM-RL geforderten Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten wurden für die FGE Ems flussgebietsweite Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt und ein gemeinsamer Bericht erarbeitet. Der Bericht ist einschließlich der Karten (Anhang) unter folgendem Link verfügbar:
Die aktuellen offiziellen Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten und weitergehende Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
Deutschland
Niederlande
- 2018 – Aktualisierung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos
Im zweiten Zyklus der HWRM-RL war bis Ende 2018 die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos zu aktualisieren und die Bestimmung der Risikogebiete fortzuschreiben. Das Ergebnis des internationalen Informationsaustausches und der Koordinierung ist in folgendem Dokument beschrieben:
- 2015 - Hochwasserrisikomanagementplan
In der dritten Umsetzungsstufe der HWRM-RL wurden auf der Grundlage der Gefahren- und Risikokarten bis 22.12.2015 Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt. Diese Pläne müssen angemessene und an das gefährdete Gebiet angepasste Ziele und Maßnahmen enthalten, mit denen die Hochwasaserrisiken reduziert werden können. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Vermeidung, dem Schutz und der Vorsorge.
Internationale Koordinierung in der Flussgebietseinheit Ems
Die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie erfordert in internationalen Einzugsgebieten den Informationsaustausch und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, über die sich das Einzugsgebiet erstreckt. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und die Niederlande haben in Bezug auf das Einzugsgebiet der Ems vereinbart, dass die internationale Koordinierung sich auf Themen mit grenzüberschreitendem Charakter bezieht, wofür gemeinsame Ziele und Maßnahmen formuliert werden. Das Ergebnis der grenzüberschreitenden Abstimmung ist in dem Begleitdokument „Internationale Koordinierung der Umsetzung der HWRM-RL in der Flussgebietseinheit Ems“ dargestellt.
Nationale HochwasserrisikomanagementpläneDie in der Flussgebietseinheit Ems erstellten Hochwasserrisikomanagementpläne für den Zeitraum 2015 bis 2021 finden Sie hier:
Deutschland
- Hochwasserrisikomanagementplan für den deutschen Teil der FGE Ems 2015 bis 2021 (3 MB)
- Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan für den deutschen Teil der FGE Ems - Umweltbericht (10 MB)
- Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan für den deutschen Teil der FGE Ems - Zusammenfassende Umwelterklärung (0,3 MB)
Niederlande
- 2013 - Hochwassergefahren- und -risikokarten
Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten wurden für diejenigen Gebiete im Einzugsgebiet der Ems erstellt, für die ein potenzielles Hochwasserrisiko besteht.
- Die Hochwassergefahrenkarten stellen für verschiedene Hochwasserszenarien das Ausmaß der flächenhaften Überflutung und die eintretenden Wassertiefen dar.
- In den Risikokarten werden die potenziellen Hochwasserschäden abgebildet. Sie enthalten u.a. Angaben zur Anzahl der betroffenen Einwohner, zu den negativen Auswirkungen für wirtschaftliche Tätigkeiten, zur Gefahr durch Anlagen mit hohem Schadstoffpotenzial für die Umwelt (IVU-Anlagen) sowie zu potenziell betroffenen Schutzgebieten. Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die signifikant hochwassergefährdeten Gebiete in der FGE Ems wurden erstmals im Dezember 2013 fertiggestellt und sind danach alle sechs Jahre zu überprüfen und, sofern erforderlich, zu aktualisieren.
- 2011 - Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
In der ersten Umsetzungsstufe der HWRM-RL war bis Ende 2011 eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf der Grundlage verfügbarer oder leicht abzuleitender Informationen vorzunehmen (Art. 4 HWRM-RL). Darauf aufbauend waren die Gebiete mit einem potentiell signifikanten Hochwasserrisiko zu bestimmen (Art. 5 HWRM-RL). Alternativ hatten die Mitgliedsstaaten bis Ende 2010 die Möglichkeit Übergangsregelungen gemäß Artikel 13 in Anspruch nehmen.
Bei internationalen Flussgebietseinheiten (FGE) – wie der FGE Ems – müssen die Mitgliedstaaten entsprechend Artikel 4 Absatz 3 der HWRM-RL einen Austausch relevanter Informationen zwischen den zuständigen Behörden und EU-Mitgliedsstaaten sicherstellen. Das folgende Dokument stellt das Ergebnis des länderübergreifenden Informationsaustausches bei der vorläufigen Bewertung 2021 dar:
Weitere Informationen zur Durchführung und zum Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos finden Sie auf folgenden Seiten:
Deutschland
Niederlande
- 2010 - Zuständige Behörden
Gemäß Artikel 3 der HWRM-RL waren von den Mitgliedstaaten Abweichungen bzgl. der zuständigen Behörden zur Umsetzung dieser Richtlinie gegenüber der Wasserrahmenrichtlinie an die Europäische Kommission zu melden. Die deutschen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich darauf verständigt, dass die zuständigen Behörden zur Umsetzung der HWRM-RL identisch mit denen zur Umsetzung der WRRL sind. Aus diesem Grund entfällt ein Bericht.
In den Niederlanden kann eine Liste mit den zuständigen Behörden auf folgender Internetseite heruntergeladen werden.