Berichte
Ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der WRRL sind die umfangreichen Berichtspflichten der Mitgliedstaaten bzw. Flussgebietseinheiten.
Folgende Berichte wurden für die FGE Ems im Rahmen der Umsetzung der WRRL an die europäische Kommission übermittelt.
- 2021 – Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung 2021 bis 2027
Internationaler Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Ems 2021 bis 2027
Für die Flussgebietseinheit Ems wurde erstmals im Dezember 2009 ein internationaler Bewirtschaftungsplan veröffentlicht und im Jahr 2015 eine erste Aktualisierung vorgenommen. Für den kommenden Bewirtschaftungszeitraum 2021 bis 2027 wurde er erneut aktualisiert und fortgeschrieben. Gemäß Artikel 13 Abs. 7 WRRL waren die dritten Bewirtschaftungspläne bis zum 22. Dezember 2021 zu erstellen.
Durch die COVID-19-Pandemie haben sich in der Bearbeitung sowie in der Lieferung von Informationen und Daten durch die Staaten/Bundesländer im Emseinzugsgebiet einige Verzögerungen ergeben.
Der dritte internationale Bewirtschaftungsplan 2021-2027 für die Flussgebietseinheit Ems wurde am 22. März 2022 veröffentlicht.
Informationen zur durchgeführten formalen Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier.
Nationales Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems 2021 bis 2027
Auch das nationale Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil der FGE Ems wurde für den dritten Bewirtschaftungszyklus aktualisiert. Darin werden die Maßnahmenplanungen der Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zusammengefasst. Das nationale Maßnahmenprogramm wurde einer strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß Richtlinie 2001/42/EG unterzogen und die Ergebnisse der SUP in einem Umweltbericht dargestellt.
- Maßnahmenprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie für den deutschen Teil der FGE Ems 2021 bis 2027
- Strategische Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems 2021 bis 2027 – Umweltbericht
- Strategische Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems 2021 bis 2027 - Zusammenfassende Umwelterklärung
Informationen zur durchgeführten formalen Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier.
Weitere Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Bundesländer/Mitgliedsstaaten
Zusätzlich haben die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als auch die Niederlande auf nationaler Ebene Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den jeweils in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Teil des Einzugsgebiets erstellt. Diese Berichte besitzen im Vergleich zu den länderübergreifenden Berichten einen höheren Detaillierungsgrad und greifen in stärkerem Umfang länder- oder regionalspezifische Themen auf:
- 2018 - Zwischenbericht zur Umsetzung der aktualisierten Maßnahmenprogramme
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 WRRL ist drei Jahre nach Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme über den Fortschritt der Maßnahmenumsetzung zu berichten. In Deutschland wurde zur Information der Öffentlichkeit eine Broschüre mit dem Stand der Maßnahmenumsetzung in allen deutschen Flussgebietsgemeinschaften erarbeitet. In den Niederlanden wird jährlich ein Fortschrittsbericht erstellt, der über die Umsetzung der Maßnahmen und die Wasserqualität informiert.
Deutschland
Niederlande
- 2018 – Vorläufiges Maßnahmenprogramm neue prioritäre Stoffe (Art. 3 RL 2013/39/EU)
Mit der Richtlinie 2013/39/EU wurde die Liste der prioritären Stoffe um 12 weitere Stoffe erweitert. Die Mitgliedsstaaten waren verpflichtet bis zum 22.12.2018 ein zusätzliches Überwachungsprogramm und ein vorläufiges Maßnahmenprogramm für diese Stoffe aufzustellen.
Deutschland
Niederlande
In den Niederlanden wurde das vorläufige Maßnahmenprogramm als Anlage 2 zum WRRL-Arbeitsprogramm 2022 - 2027 (Werkprogramma 2022 - 2027) veröffentlicht.
- 2015 - Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung 2015 bis 2021
Internationaler Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Ems 2015 bis 2021
Auf internationaler Ebene wurde erstmals im Dezember 2009 ein Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Ems veröffentlicht. Dieser wurde für die neue Bewirtschaftungsperiode 2015 bis 2021 fortgeschrieben. Der internationale Plan fasst die Inhalte der detaillierten Pläne der Bundesländer/ Mitgliedsstaaten zusammen und stellt die überregionalen wasserwirtschaftlichen Themen in abgestimmter kohärenter Form dar.
Informationen zur durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier.
Nationales Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems 2015 bis 2021
Für den deutschen Teil der FGE Ems wurde zudem ein gemeinsames nationales Maßnahmenprogramm in Zusammenarbeit von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erstellt. Darin werden die Maßnahmenplanungen der Bundesländer zusammengefasst. Dieses Maßnahmenprogramm wurde einer strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß Richtlinie 2001/42/EG unterzogen. Die Ergebnisse der SUP werden in einem Umweltbericht dargestellt.
- Maßnahmenprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie für den deutschen Teil der FGE Ems 2015 bis 2021
- Strategische Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems 2015 bis 2021 – Umweltbericht
- Strategische Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems 2015 bis 2021 - Zusammenfassende Umwelterklärung
Informationen zur durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier.
Weitere Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Bundesländer/Mitgliedsstaaten
Zusätzlich haben die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als auch die Niederlande auf nationaler Ebene Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den jeweils in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Teil des Einzugsgebiets erstellt. Diese Berichte besitzen im Vergleich zu den länderübergreifenden Berichten einen höheren Detaillierungsgrad und greifen in stärkerem Umfang länder- oder regionalspezifische Themen auf:
- 2012 - Zwischenbericht zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme
Nach Artikel 15 der WRRL war erstmals im Jahr 2012 ein Zwischenbericht zur Umsetzung der WRRL-Maßnahmenprogramme in elektronischer Form an die EU-Kommission zu übermitteln. Die wesentlichen Inhalte dieser Datenmeldungen wurden für den Bereich der Flussgebietseinheit Ems in einer Broschüre zur Information der Öffentlichkeit zusammengefasst.
Das entsprechende Dokument finden Sie hier:
- 2009 - Bewirtschaftungsplanung 2009 bis 2015
Der erste international koordinierte Bewirtschaftungsplan für die FGE Ems wurde im Dezember 2009 veröffentlicht. Er enthält neben einer allgemeinen Beschreibung der Flussgebietseinheit die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung und beschreibt die Ziele für die Oberflächengewässer und das Grundwasser.
Des Weiteren enthält er eine Zusammenfassung der Maßnahmenprogramme, die in den Niederlanden und Deutschland für den ersten Bewirtschaftungszeitraum von 2009 bis 2015 aufgestellt wurden, um den Zustand der Gewässer in der Flussgebietseinheit Ems zu verbessern.Im Rahmen der Erstellung des Bewirtschaftungsplans wurde ein dreistufiges Verfahren zur Anhörung der Öffentlichkeit durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Deutsch
Niederländisch
- 2006 - Bericht zu den Überwachungsprogrammen
Den Zustand der Gewässer im Auge behalten: Bis Ende 2006 sind in den Flussgebieten Überwachungsprogramme eingerichtet worden, um einen möglichst guten Überblick über den chemischen, ökologischen und mengenmäßigen Zustand der Gewässer zu erlangen.
Um die Bewertung der Gewässer zu untermauern, wurden bis Dezember 2006 Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer aufgestellt. Damit wird ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer in der Flussgebietseinheit Ems gewonnen. Den internationalen Bericht zu den Überwachungsprogrammen finden Sie hier:
Deutsch
- Bericht zu den Überwachungsprogrammen gemäß Wasserrahmenrichtlinie in der FGE Ems (6 MB)
- Anhang (10MB)
Niederländisch
- 2005 - Bestandsaufnahme
"Eröffnungsbilanz" im Umsetzungsprozess der WRRL: Die Bestandsaufnahme 2005, der erste wichtige Umsetzungsschritt zur Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers.
Als erster Schritt zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurde bis Dezember 2004 eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Ziel der Bestandsaufnahme war es, abzuschätzen, ob die Gewässer bis zum Jahr 2015 die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichen können.
Die Ergebnisse wurden in einem internationalen Bericht zusammengefasst und der EU-Kommission vorgelegt. Als Belastungsschwerpunkte der oberirdischen Gewässer haben sich u.a. hydromorphologische Veränderungen (Vertiefung, Eindeichung), die mangelnde Durchgängigkeit der Gewässer und diffus eingetragene Nährstoffe herausgestellt. Auch die Grundwasserqualität wird durch diffuse Stoffeinträge nachteilig beeinflusst.