Anhörung

Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. So sind im Zuge der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme drei Anhörungen von jeweils 6-monatiger Dauer durchzuführen. Im Rahmen der Anhörungen kann die breite Öffentlichkeit, das heißt, jede natürliche oder juristische Person, zu den öffentlich bekannt gegebenen Unterlagen Stellung nehmen.

Anhörung zur Bewirtschaftungsplanung 2028 bis 2033

Derzeit werden die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den vierten Bewirtschaftungszeitraum (2028 – 2033) vorbereitet. Die Anhörungen zum Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen finden für diesen Bewirtschaftungszeitraum auf deutscher Seite erstmalig zeitgleich statt. Die vorgesehenen Beteiligungen der Öffentlichkeit sind der nachfolgenden Auflistung zu entnehmen. 

  Anhörungszeitraum in Deutschland Anhörungszeitraum in den Niederlanden
Zeitplan und Arbeitsprogramm 22.12.2024 - 22.06.2025 22.12.2024 - 22.06.2025
Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen 22.12.2024 - 22.06.2025 22.12.2024 - 22.06.2025
Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und
Maßnahmenprogramme
22.12.2026 - 22.06.2027 22.12.2026 - 22.06.2027
Kartendienst