Anhörung
Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. So sind im Zuge der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme drei Anhörungen von jeweils 6-monatiger Dauer durchzuführen. Im Rahmen der Anhörungen kann die breite Öffentlichkeit, das heißt, jede natürliche oder juristische Person, zu den öffentlich bekannt gegebenen Unterlagen Stellung nehmen.
Anhörung zur Bewirtschaftungsplanung 2028 bis 2033
Derzeit werden die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den vierten Bewirtschaftungszeitraum (2028 – 2033) vorbereitet. Die Anhörungen zum Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen finden für diesen Bewirtschaftungszeitraum auf deutscher Seite erstmalig zeitgleich statt. Die vorgesehenen Beteiligungen der Öffentlichkeit sind der nachfolgenden Auflistung zu entnehmen.
Anhörungszeitraum in Deutschland | Anhörungszeitraum in den Niederlanden | |
Zeitplan und Arbeitsprogramm | 22.12.2024 - 22.06.2025 | 22.12.2024 - 22.06.2025 |
Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen | 22.12.2024 - 22.06.2025 | 22.12.2024 - 22.06.2025 |
Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme |
22.12.2026 - 22.06.2027 | 22.12.2026 - 22.06.2027 |
Abgeschlossene Anhörungsverfahren
Informationen zu bereits abgeschlossenen Anhörungsverfahren finden Sie hier:
- Anhörungsverfahren zur Bewirtschaftungsplanung 2021 bis 2027
- Anhörungsverfahren zur Bewirtschaftungsplanung 2015 bis 2021
- Anhörungsverfahren zur Bewirtschaftungsplanung 2009 bis 2015