Anhörungsverfahren zur Bewirtschaftungsplanung 2015 bis 2021
- Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm
Am 22. Dezember 2012 wurden die Zeitpläne und Arbeitsprogramme für die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne 2015 - 2021 in der FGE Ems veröffentlicht. Die erforderlichen Anhörungsverfahren zu diesen Unterlagen wurden von den zuständigen Behörden in Deutschland und den Niederlanden vorgenommen.
- Anhörung zu den aktualisierten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen
Die Anhörung nach Art. 14 WRRL zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für den Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021 fand in Deutschland vom 22.Dezember 2013 bis zum 22. Juni 2014 und in den Niederlanden vom 22. Dezember 2012 bis zum 21. Juni 2013 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme berücksichtigt.
- Anhörung zu den Entwürfen der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2014 bis 22. Juni 2015 fanden die Anhörungen nach Art. 14 WRRL für die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2015 - 2021 in der Flussgebietseinheit Ems statt.
Insgesamt sind dabei 15 Stellungnahmen mit Bezug zur Flussgebietseinheit Ems abgegeben worden, aus denen 167 Einzelforderungen abgeleitet wurden.Das folgende Dokument enthält eine detaillierte Zusammenstellung der Einzelforderungen und ihre Bewertung:
- Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfungen der Entwürfe der aktualisierten Maßnahmenprogramme
Bei der Aufstellung der WRRL-Maßnahmenprogramme ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Ziel der SUP ist es, die Umweltauswirkungen eines Programms frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in einem Umweltbericht dargestellt.
Auch das nationale Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems wurde einer SUP unterzogen. Der entsprechende Umweltbericht lag vom 22. Dezember 2014 bis zum 22. Juni 2015 zur Anhörung aus.
Im Ergebnis der Anhörung wurde der Umweltbericht fortgeschrieben und eine Umwelterklärung erstellt. Die Umwelterklärung bildet den Abschluss des Verfahrens zur SUP. Darin wird dargelegt, ob und in welchem Umfang die SUP sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des aktualisierten Maßnahmenprogramms genommen haben.